Berichte · · 9 Min. Lesezeit
Mit dem Jahresbericht will das Betreuungsgericht einmal im Jahr wissen, wie es der betreuten Person geht und was du in der Betreuung für sie getan hast. Textbausteine, die auf jede Akte passen, beantworten genau das nicht. Hier steht, was § 1863 BGB verlangt, wie sich der Bericht zur Rechnungslegung verhält und wie du ihn so ausfüllst, dass das Gericht nicht nachfragen muss.
§ 1863 Abs. 3 BGB zählt auf, wozu der Jahresbericht „insbesondere“ Angaben enthalten muss – die Liste ist also das Minimum. Die Tabelle zeigt, wo die Pflichtpunkte im nordrhein-westfälischen Vordruck BS 25 stehen. Dort sind die Ziffern 13 bis 18 ausdrücklich als „verpflichtend immer zu beantworten“ markiert.
| § 1863 Abs. 3 BGB | Was du angeben musst | Vordruck BS 25 |
|---|---|---|
| Nr. 1 | Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte und dein persönlicher Eindruck von der betreuten Person | Ziffer 13 |
| Nr. 2 | Umsetzung der bisherigen Betreuungsziele, durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen – vor allem solche gegen den Willen der betreuten Person | Ziffer 14 |
| Nr. 3 | Gründe, warum Betreuung und gegebenenfalls Einwilligungsvorbehalt weiter erforderlich sind, auch im bisherigen Umfang | Ziffer 15 |
| Nr. 4 | Nur bei beruflich geführter Betreuung: ob sie künftig ehrenamtlich geführt werden kann | Ziffer 16 |
| Nr. 5 | Die Sichtweise der betreuten Person zu den Nummern 1 bis 4 | Ziffer 17 |
| Satz 2 | Pflicht zur Besprechung mit der betreuten Person (nur zwei Ausnahmen); der Vordruck fragt, ob und wann – oder warum nicht | Ziffer 18 |
Nr. 1–5: § 1863 Abs. 3 Satz 3 BGB, Besprechung: Satz 2. Vordruck: BS 25 der Justiz NRW, Fassung 04.2025.
Die Besprechung ist Pflicht. Das Gesetz kennt nur zwei Ausnahmen: wenn davon erhebliche Nachteile für die Gesundheit der betreuten Person zu befürchten sind oder sie offensichtlich nicht in der Lage ist, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Der NRW-Vordruck bietet in Ziffer 18 zusätzlich „sonstige Gründe“ an; im Gesetz stehen nur diese zwei.
Das Gesetz sagt „mindestens einmal jährlich“ und nennt keinen festen Kalendertag. Halte dich an den Termin deines Betreuungsgerichts und trag den Berichtszeitraum genau ein – der Vordruck fragt nach „vom … bis …“. Daneben laufen drei weitere Pflichten:
Die Fristen für deine Vergütung folgen eigenen Regeln – siehe Vergütungsantrag: Diese Fristen gelten für Berufsbetreuer.
Drei Pflichten, die oft in einem Atemzug genannt werden, rechtlich aber getrennt sind:
Die Grenzen verschwimmen, weil die Vordrucke mehr abfragen als § 1863 BGB: Der NRW-Vordruck will in den Ziffern 1 bis 12 auch Einkünfte, Konten mit Kontostand, Barbetrag, Pflegegeld, Vermögen, im Berichtszeitraum erworbene oder geerbte Werte und deine Rechtshandlungen als Vertreter wissen. Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse kann das Gericht ohnehin jederzeit verlangen (§ 1864 Abs. 1 BGB). Fallen Berichtszeitraum und Rechnungsjahr zusammen, bereite beides in einem Zug vor.
Den Jahresbericht schulden alle Betreuer. Die Unterschiede liegen daneben:
Für ehrenamtliche Betreuer hat der Bericht noch eine zweite Funktion: Wer die Aufwandspauschale einmal ausdrücklich beim Gericht geltend gemacht hat, für den gilt in den Folgejahren schon die Einreichung des Jahresberichts als Antrag – es sei denn, er verzichtet ausdrücklich darauf (§ 1878 Abs. 4 BGB). Mehr dazu unter Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer 2026.
Das Gericht führt die Aufsicht über deine gesamte Tätigkeit und achtet darauf, dass du deine Pflichten einhältst (§ 1862 Abs. 1 BGB). Der Jahresbericht ist dafür seine wichtigste Quelle. Drei Punkte stehen im Mittelpunkt:
Lebt die betreute Person im Heim, fragt der NRW-Vordruck außerdem nach freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bettgitter oder Leibgurt. Soll ihr auf diese Weise regelmäßig oder über längere Zeit die Freiheit entzogen werden und willigt sie nicht selbst wirksam ein, brauchst du die Genehmigung des Gerichts (§ 1831 Abs. 4 BGB) – das gilt im Heim ebenso wie im Krankenhaus. Pflichtwidrigkeiten begegnet das Gericht mit Geboten und Verboten, notfalls mit Zwangsgeld (§ 1862 Abs. 3 BGB).
Das eigentliche Risiko sind nicht fehlende Kreuze, sondern leere Sätze. „Regelmäßige Kontakte, gute Zusammenarbeit“ passt auf jede Akte und sagt nichts über Art, Umfang und Anlass. Der Grundsatz: Schreib auf, was im Berichtszeitraum tatsächlich geschehen ist, und behaupte nichts, was nicht stattgefunden hat.
| Pflichtfeld | Floskel | Konkret |
|---|---|---|
| Kontakte | Regelmäßige Hausbesuche und Telefonate nach Bedarf. | Acht Hausbesuche, zwei davon wegen des Umzugs ins Pflegeheim im Mai; dazu Telefonate etwa alle zwei Wochen. Eindruck: ruhiger als im Vorjahr. |
| Ziele | Stabilisierung der Lebenssituation. | Ziel war eine barrierefreie Wohnung – nicht erreicht, nach einem Sturz stattdessen Pflegeheim. Neues Ziel: Schulden regulieren, Ratenplan mit zwei Gläubigern steht. |
| Sichtweise | Wünscht die Fortführung der Betreuung. | Kommt mit dem Geld besser aus, möchte über größere Ausgaben aber selbst entscheiden. Mit dem Heimumzug war sie anfangs nicht einverstanden. |
Erfundene Beispiele zur Veranschaulichung.
Wenn du etwas nicht weißt, schreib genau das. Konntest du die betreute Person nicht nach ihrer Sichtweise fragen, ist „konnte sich dazu nicht äußern, weil …“ eine vollständige Antwort – eine unterstellte Zustimmung ist es nicht.
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor – so steht es auch im Bürgerportal des Freistaats Bayern. Mehrere Länder stellen aber amtliche Vordrucke bereit, etwa Nordrhein-Westfalen den BS 25 „Bericht der Betreuerin/des Betreuers über eine/n Betreute/n“ (Fassung 04.2025) und Niedersachsen den BT 220 „Jahresbericht Betreuung“. Bayern bietet zusätzlich ein Online-Verfahren für Jahresbericht und Vermögensübersicht an. Für die Rechnungslegung gibt es eigene Vordrucke, in NRW etwa BS 24 T und BS 24 E.
Gibt es in deinem Land einen Vordruck, nimm ihn: Er fragt ab, was dein Gericht erwartet, und jede Angabe steht dort, wo das Gericht sie sucht. Worauf es bei Software für Berichte und Anträge ankommt, steht in der Checkliste zum Softwarewechsel. Wie Schriftstücke elektronisch ans Gericht gehen, erklärt eBO für Berufsbetreuer.
Nach § 1863 Abs. 3 BGB insbesondere: Art, Umfang und Anlass der persönlichen Kontakte samt persönlichem Eindruck, die Umsetzung der Betreuungsziele, die Gründe für die weitere Erforderlichkeit, bei Berufsbetreuern die Frage, ob die Betreuung künftig ehrenamtlich geführt werden kann, und die Sichtweise der betreuten Person dazu. Der NRW-Vordruck fragt zusätzlich nach Anschrift, Gesundheit, Einkünften und Vermögen.
Das Gesetz verlangt den Bericht mindestens einmal jährlich, maßgeblich ist der Termin deines Betreuungsgerichts. Bleibt er aus, muss das Gericht gegen die Pflichtwidrigkeit einschreiten: Es kann dir aufgeben, den Bericht einzureichen, und das notfalls mit Zwangsgeld durchsetzen (§ 1862 Abs. 3 BGB). Gegen Betreuungsvereine, die Betreuungsbehörde und Behördenbetreuer wird kein Zwangsgeld festgesetzt.
Ja (§ 1863 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ausnahmen gibt es nur zwei: wenn davon erhebliche Nachteile für die Gesundheit der betreuten Person zu befürchten sind oder wenn sie offensichtlich nicht in der Lage ist, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Ja, der Jahresbericht gilt für alle Betreuer. Entfallen kann nur der Anfangsbericht, wenn jemand mit familiärer Beziehung oder persönlicher Bindung ehrenamtlich betreut (§ 1863 Abs. 2 BGB). Die Frage nach einer künftig ehrenamtlichen Führung beantworten nur Berufsbetreuer.
Nein. Der Jahresbericht (§ 1863 BGB) betrifft die persönlichen Verhältnisse und ist bei jeder Betreuung fällig. Die Rechnungslegung (§ 1865 BGB) schuldest du nur, soweit dein Aufgabenkreis die Vermögensverwaltung umfasst; das Rechnungsjahr bestimmt das Gericht. Befreite Betreuer – etwa Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehegatten – reichen statt der Rechnung jährlich eine Vermögensübersicht ein (§ 1859 BGB).
Ja. Erklärungen an das Betreuungsgericht darfst du als elektronisches Dokument übermitteln (§ 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO), etwa über das eBO als sicheren Übermittlungsweg; eine einfache E-Mail ist kein sicherer Übermittlungsweg. Verpflichtet bist du dazu als selbstständiger oder ehrenamtlicher Betreuer nicht: § 14b FamFG trifft nur Anwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bayern bietet zusätzlich ein Online-Verfahren für Jahresbericht und Vermögensübersicht an.
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Weiterlesen ›BetreuungOne füllt den NRW-Vordruck BS 25 mit dem, was in der Akte steht: Anschrift, Arzt, Einkünfte, Konten und Vermögen. Die Texte zu Kontakten, Zielen, Erforderlichkeit und Sichtweise kommen von dir – vorformuliert ist nichts. Schaltest du die KI-Hilfe frei, macht sie aus deinen Stichworten ganze Sätze, und ein Zähler zeigt, ob der Text noch ins Feld passt. Fürs Gespräch mit der betreuten Person gibt es ein Exemplar mit Entwurfs-Wasserzeichen, und verlangt dein Gericht eine Rechnungslegung, entsteht sie im selben Durchgang. 30 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
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Stand: 24. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 1821, 1831, 1835, 1859, 1862 bis 1865 und 1868 BGB in der Fassung der Betreuungsrechtsreform (in Kraft seit 01.01.2023), § 1863 Abs. 4, § 1872 und § 1878 BGB in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung, §§ 14, 14b FamFG, § 25 BtOG; Vordruck BS 25 der Justiz NRW (Fassung 04.2025), Vordruck BT 220 und Merkblatt BT 160 der niedersächsischen Justiz. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Betreuungsgerichts. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.